
Mainz (kobinet) Das neue Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts bietet nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer die große Chance, die Qualität der Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz auf hohem Niveau weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll die Voraussetzung für eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Betreuungsvereine im Land geschaffen werden.
Das unterstrich die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer diese Woche im Mainzer Landtag. Bereits die Beratungen in den Ausschüssen und vor allem die Expertenanhörung im Sozialpolitischen Ausschuss hätten gezeigt, dass das Gesetz breite Unterstützung erfahre. Das Landesgesetz sieht vor, dass die Betreuungsvereine mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Vereinbarungen über Qualität und Leistungen abschließen. Diese Vereinbarungen sollen auch Voraussetzung für die Anerkennung neuer Vereine sein. Nach Angaben der Ministerin gibt es mit Unterstützung des Landes und der Kommunen ein gut ausgebautes flächendeckendes Netz von Betreuungsvereinen, die sich um die Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bemühen und sie in ihre Aufgaben einführen, fortbilden und beraten. Gleichwohl sei es notwendig, wie die Beratungen in den Ausschüssen bestätigen, die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen zur Qualität, zur Gremienbesetzung und zur Finanzierung zu treffen.
Die Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen sollen vor allem die Zahl, Qualifikation, Weiterbildung und Supervision der für den Betreuungsverein haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen festlegen und eine Arbeit auf hohem Niveau sichern. Bei der Ausstattung der Räume soll besonders die Barrierefreiheit beachtet werden. Außerdem sollen die Vereinbarungen beispielsweise die Dokumentationspflichten und Datenschutz, die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken und die Wirkungskontrolle regeln. "Durch verbindliche Qualitätsstandards wird die schon jetzt sehr gute Arbeit der Betreuungsvereine noch weiter verbessert", erwartet die Ministerin.
Der Gesetzentwurf regelt auch die Finanzierung der Betreuungsvereine neu. Derzeit liege die Landesförderung bei rund 2,5 Millionen Euro im Jahr; die Kommunen seien gehalten, sich in gleicher Größenordnung zu beteiligen. "Die Förderung der Betreuungsvereine durch Land und Kommunen hat wesentlich zur flächendeckenden Versorgung beigetragen, die im Ländervergleich eine Spitzenposition einnimmt", so Malu Dreyer. Daher schreibt der Gesetzentwurf fest, dass in Zukunft nicht mehr als 106 Betreuungsvereine gefördert werden. "Mit der jetzt bestehenden Struktur gibt es ein gut ausgebautes Netz an Vereinen, das dem Bedarf entspricht", so die Ministerin zur Begründung. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die paritätische Besetzung der Arbeitsgemeinschaften mit Männern und Frauen. So soll künftig bei der Besetzung das so genannte Reißverschlussverfahren angewendet werden: Scheidet eine Person aus der Arbeitsgemeinschaft aus, deren Geschlecht in der Minderheit ist, muss eine Person des gleichen Geschlechts nachfolgen. Scheidet eine Person aus, deren Geschlecht in der Mehrheit ist, muss eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen.
Es sei konsequent und richtig, dass Menschen, die sich für die schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe der Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen finden, durch die Betreuungsvereine wirksam unterstützt werden. Aus Sicht der Landesregierung sei mit den Ergänzungen im Betreuungsrecht das Betreuungswesen nun auf künftige Entwicklungen gut vorbereitet, so die Ministerin. moh