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kobinet-nachrichten
07.02.2010 - 19:05
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute die Bundesregierung aufgefordert, die Chance für eine Verfassungsänderung zu nutzen, um die Jobcenter auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Nach dem die SPD Zustimmung signalisiert hat, wäre das eine große Chance, die bewährte Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Jobcentern ohne zusätzliche Bürokratie konsequent fortzusetzen, so Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg.
"Dies ist für die zunehmende Zahl der Erwerbslosen wichtig, die eine effektive Betreuung brauchen und auch den über 55.000 Mitarbeitern würde endlich die Ungewissheit genommen, wie ihre berufliche Zukunft aussieht", sagte Landsberg weiter.
Gleichzeitig sollte die Chance genutzt werden, dass Hartz
IV-System von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Ein erster
Schritt wäre die Pauschalierung der Unterkunftskosten.
Die Umsetzung müsse schnell erfolgen, weil die vom
Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist Ende des Jahres abläuft. sch
Alexander Drewes schrieb am 08.02.2010, 17:13
... ohne das Ganze Pauschale zu nennen
Fr. Maubach hat ja schon auf die berühmt-berüchtigten Mietobergrenzen hingewiesen, bei denen sich die meisten Kommunen an den Höchstbetragsgrenzen nach dem WoGG orientieren.
Einige Kommunen machen das aber noch viel geschickter. Die Mietobergrenzen nach dem WoGG werden lediglich - entsprechend der völlig verfehlten Regelsatzsystematik nach dem SGB II - für Ein-Personen-Haushalte berechnet (für diesen und möglicherweise auch noch für Zwei-Personen-Haushalte gibt es dann mehr oder minder dicke Nachweismappen, mit denen die Prozessvertreter der Argen auch gerne bei Gericht auflaufen). Bei größeren Bedarfsgemeinschaften wird einfach ein fiktiver pauschaler Mehrbedarf der KdU für jede einzelne weitere Person berechnet, wobei man sich - ich lebe in einer solchen Kommune - nicht einmal entblödet, den Bedarfssatz für die am häufigsten vorkommende Bedarfsgemeinscahftszahl (das sind vier Personen) noch einmal fiktiv herunter zu rechnen, damit sozusagen für diese Bedarfsgemeinschaften noch eine weitere "Delle" nach unten entsteht.
Vielfach wird dann auch darauf verwiesen, dass die Höchtsbetragsgrenzen für schwerstbehinderte Menschen ja im Einzelfall erhöht werden könnten, doch selbst Richter am Sozialgericht sind regelmäßig ratlos, was damit inhaltlich eigentlich gemeint sein soll, ziehen sich die Argen in solchen Fällen doch regelmäßig darauf zurück, dass eine solche Bedarfslage im konkreten Einzelfall eben gerade _nicht_ gegeben sei. Die Argen drehen und wenden es, wie sie es gerade brauchen (teilweise, auch schon erlebt, wird ein Argument, das in einem voran gegangenen Fall für die Arge opportun erschien, im nächsten Fall gerade umgekehrt verwendet), und daran wird auch eine Grundgesetzänderung überhaupt nichts ändern.
--
Alexander Drewes, LL.M.
mailto:Drewes.Alexander@web.de
Gisela Maubach schrieb am 08.02.2010, 14:32
. . . wenn es darum ging, kommunale Unterkunftskosten einzusparen.
Im Sommer 2008 wurde hinsichtlich dieser Kosten sogar noch zusätzliche Bürokratie aufgebaut, indem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales alle Ministerien aufgefordert hat, "im Interesse einer bundeseinheitlichen Anwendung" im ALG-II-Bezug alle Eltern von Kindern mit eigenem "Einkommen" (z.B. Ausbildungsvergütung, Unterhaltszahlungen, Waisenrente) zu verpflichten, für diese Kinder einen Wohngeldantrag zu stellen - und zwar unter Sanktionsandrohung!
Wenn es darum geht, kommunale Gelder einzusparen und gleichzeitig noch Statistiken zu schönen (denn diese Kinder fallen damit ja aus der ALG-II-Statistik), dann hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund nichts daran auszusetzen gehabt, dass die Betroffenen dadurch zu mehreren Ämtern rennen müssen.
Nun geht es aber um die eigene Organisations-Hoheit, und da passt eine "effektivere Betreuung" offensichtlich gut in die Argumentation.
Wenn man die Chance nutzen will, das Hartz-IV-System von überflüssiger Bürokratie zu befreien, dann sollte man nicht nur die Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Diskussionsgrundlage nehmen.
Und ob mögliche Veränderungen auch für die Betroffenen von Vorteil sind, sollte nicht nur dann eine Rolle spielen, wenn es populistisch ausgenutzt werden kann.
Eine gewisse Pauschalierung der Unterkunftskosten findet auch jetzt schon statt, denn in aller Regel orientieren die ARGEn sich an den Miet-Höchstbeträgen des Wohngeldes.
Falls ein Mitglied der "Bedarfsgemeinschaft" behindert ist, wird bei der Berücksichtigung der Unterkunftskosten häufig eine zusätzliche fiktive Person hinzugenommen - ohne Wertung des Einzelfalles.
Es wird auch oft darauf verwiesen, dass man die fehlende Mietdifferenz mit dem Pflegegeld decken könne.
Bei einer geplanten (gesetzlichen) Pauschalierung der KdU würde sich auch die dringende Frage stellen, wie man dann mit Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) umgeht, da man den Unterkunftsbedarf von Menschen mit schwersten Behinderungen wohl kaum pauschal mit denen eines gesunden Menschen gleichstellen kann - oder?
Dorothea Moesch schrieb am 08.02.2010, 12:35
Pauschalen bzgl. der "Unterkunft" schaffen nichts Weiteres als Armenghettos. Wer Transferleistungsberechtigte nicht als MieterInnen haben möchte, geht gerade mal eben so über die Pauschale ... "Heuschrecken" bzw. faule Vermieter, die an ihren Häusern nichts machen wollen, vermieten natürlich "gerne" an die Armen - denen wg. Pauschale dann nichts weiter übrig bleibt, als in den letzten Dreck zu ziehen - und nicht einmal ein Druckmittel zu haben, denn: weg ziehen können sie nicht aus ihrem "Viertel", da ansonsten die Mieten zu hoch sind.
Pauschalen nützen nur den "Besseren", die ihre Viertel armenrein bekommen, und den Heuschrecken. Sie verdrängen gemischte Wohnviertel, schaffen Perspektivlosigkeit (Arbeits-/Ausbildungssuche mit einer "entsprechenden" Adresse = aussichtslos) und somit Gewalt, Unterdrückung, Verzweiflung.
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