Kobinet Logo
Druckversion
kobinet-nachrichten 07.03.2010 - 12:26
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Tariflohn als niedriger Lohn bestätigt

.

Celle (kobinet) Das Landessozialgericht Hannover-Bremen in Celle verurteilte kürzlich die Region Hannover, Steuerberatungskosten behinderter Arbeitgeber als Teil der Assistenzkosten zu akzeptieren und damit zu erstatten (siehe kobinet-nachrichten vom 28.01.2008, vom 29.01.2010 und nochmals 29.01.2010. Die Region Hannover hatte gegen Expertenrat eine Entscheidung in der ersten Instanz nicht akzeptiert. Am Schluss des Urteils hat sich das Gericht auch zum Pflegegeld und zur Zahlung von Tariflöhnen geäußert.

Das Gericht stellte nochmals klar, dass das pauschale Pflegegeld anderen Zwecken dient als zur Abdeckung der konkreten Kosten der Assistenz. Es stellt fest: "Es soll vielmehr den Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, den Pflegepersonen eine materielle Anerkenntnis für die geleistete Pflege zukommen zu lassen. Das Pflegegeld dient auch im Hinblick auf die geringe Entlohnung der Pflegepersonen für eine im Vergleich zu anderen Tätigkeiten in diesem Lohnsektor verantwortungsvolle Tätigkeit der Erhaltung der Pflegebereitschaft." Das Gericht führt weiter aus: "Ein Pflegebedürftiger, der sich wie der Kläger zur Sicherstellung seines pflegerischen Bedarfs für das sogenannte Arbeitgebermodell entschieden hat, kann nicht darauf beschränkt werden, seinen 'Arbeitnehmern' stets nur den tariflichen Lohn zukommen zu lassen. Vielmehr wird es immer wieder Situationen geben, in denen er seinen Pflegekräften eine darüber hinausgehende materielle Anerkennung zukommen lassen möchte. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit langfristiger Beschäftigungsverhältnisse. Auch beim Auftreten von Betreuungslücken, etwa wenn sich eine Pflegekraft verspätet und deshalb z.B. Nachbarn um akut notwendige Hilfestellung gebeten werden müssen, kann dem Pflegebedürftigen nicht angesonnen werden, mit leeren Händen dazustehen."

Hierzu Jens Merkel, stellvertretender Vorsitzender von ForseA e.V. "Nun haben wir es auch aus der zweiten Instanz bestätigt erhalten, was wir schon immer behaupten. Die verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit unserer Assistentinnen und Assistenten ist mit dem Tariflohn immer noch sehr niedrig entlohnt. ForseA e.V. empfiehlt bundesweit die Anwendung des TvÖD, Entgeltgruppe 4, Stufe 2 als Mindestlohn für die Assistenz." gba

Das Urteil als Nr. 099 in der Urteilssammlung von ForseA e.V.
Tabelle der ForseA-Mindestlohnempfehlung
 

  Follow @kobinetev
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
nächste Nachricht >>
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten

Seite drucken
Zur Online Version