
Berlin (kobinet) Wie bereits mehrfach berichtet, fordern die beiden Bundesverbände Interessengemeinschaft Selbstbestimmte Leben ISL e.V. und Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe (GST). Vor wenigen Tagen wurde das Papier konkretisiert. Die Forderung beinhaltet die Elemente uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht, eine an der Lebenswirklichkeit orientierte Bedarfsermittlung, Freiheit von Einkommens- und Vermögensanrechnung und ein Teilhabegeld. Mit einbezogen ist die Forderung nach Mobilität und die Forderung nach Streichung des § 1673 BGB, der Eltern mit sogenannter "geistiger" Behinderung benachteiligt.
Dr. Klaus Mück, Mitglied des ForseA-Vorstandes: "Bisherige Regelungen, die der Behindertenrechtkonvention widersprechen, müssen nach dem Prinzip "Lex posterior derogat legi priori" behandelt werden, d.h. ein jüngeres Gesetz interpretiert ein älteres, Widersprüche werden somit zugunsten des neueren Gesetzes aufgelöst. Beispielsweise steht § 13 SGB XII in Konflikt mit Artikel 19 BRK. Zukünftig gilt also ausschließlich Artikel 19 der BRK. Vor diesem Hintergrund muss einfach nur geklagt werden. Zukünftig wird es neben Sach- und Geldleistungen auch noch Assistenzleistungen geben müssen, da die Assistenz von ihrem Wesen her weder eine Sachleistung ist noch eine Geldleistung für ehrenamtliche Hilfe."
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen wird auf der Grundlage des Forderungspapieres in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf vorbereiten.gba
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