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05.05.2010 - 16:47

Sonder-Stadtteile auflösen - neue Wohnangebote entwickeln.

Bremen/Berlin (kobinet) Der Sonderstadtteil Bremen-Friedehorst, in dem viele behinderte und pflegebedürftige Menschen in Wohnheimen leben, muss aufgelöst werden. Dazu soll ein nachhaltiges Konzept für eine veränderte Nutzung bis 2020 innerhalb von 12 Monaten in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen entwickelt werden. Diese Forderungen haben Selbstbestimmt Leben Bremen e.V. und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) heute zum europaweiten Protesttag gegen die Diskriminierung behinderter Menschen erhoben.

„Menschen mit Behinderungen wird durch die neue UN-Behindertenrechtskonvention die freie Wahl ihres Wohnortes garantiert“, betonte Dr. Sigrid Arnade, Bundesgeschäftsführerin der ISL, „gerade der Artikel 19 der Konvention steht dafür, Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft zu verhindern. Deshalb sind ganze Stadtteile, in denen nur behinderte Menschen wohnen und ausgebildet werden, kein tragfähiges Modell für die Zukunft“.

Horst Frehe von Selbstbestimmt Leben Bremen führte aus, dass Friedehorst im Jahr 1947 bereits Gegenstand einer umfassenden „Konversion“ gewesen sei. Aus einem ehemaligen Militärgelände mit Lazarett seien umfassende Einrichtungen der Behindertenhilfe entstanden. „Nun ist es Zeit für einen weiteren Umgestaltungsprozess, in dem neue inklusive Unterstützungsdienste und Wohngruppen entstehen, die über die ganze Stadt verteilt sind.“ Das Bremer Wohnprojekt „Haus am Fleet“, so Frehe, könne als gelungenes Beispiel für eine solche Neuorientierung dienen.

Neben der Umgestaltung von Stadtteilen muss es nach Ansicht der ISL aber auch gesetzliche Änderungen geben, damit die UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben erfüllt wird: „Als rechtliche Basis eines selbstbestimmten Lebens benötigen wir ein einkommens- und vermögensunabhängiges Gesetz zur Sozialen Teilhabe, in dem die persönliche Assistenz und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkung realisiert wird.“ sch
 

 
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