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kobinet-nachrichten 29.08.2010 - 12:45
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VdK warnt vor weiterem Anstieg der Armut

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Berlin (kobinet) Die wachsende Armut bei Alt und Jung werde in den kommenden Jahrzehnten zu einem sozialen Sprengsatz, wenn die Politik nicht endlich gegensteuere. Das erklärte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdung in den Bundesländern.

Bundesweit waren nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2009 14,6 Prozent der Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Gegenüber 2008 (14,4 Prozent) stieg die Zahl damit weiter an. "Beunruhigend" nannte Ulrike Mascher vor allem die wachsende Armutsgefährdung bei Erwerbslosen (54 Prozent) und Alleinerziehenden (40 Prozent).

Die VdK-Präsidentin forderte die Bundesregierung auf, als ersten praktischen Schritt Teile des Sparpakets und der Gesundheitsreform zu stoppen. "Das wäre ein klares Signal im Kampf gegen die Armut. Denn die drohenden zusätzlichen Belastungen tragen zur Verschärfung der sozialen Lage bei, verstärken Armut und soziale Ausgrenzung. Beschlüsse, wie etwa die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrages für Arbeitslosengeld-II-Empfänger und die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, aber vor allem auch die steigenden Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen treffen die sozial Schwachen - Arbeitslose, Geringverdiener und Rentner - besonders hart. Die Streichung des Elterngelds für Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhöht zudem massiv das Armutsrisiko von Alleinerziehenden" , erklärte Ulrike Mascher.

"Dieser Sozialabbau passt nicht zu den Zielen des Europäischen Jahres gegen Armut und soziale Ausgrenzung, vielmehr verschärft er Kinderarmut und forciert spätere Altersarmut. Wer Armut bekämpfen will, darf nicht immer nur zulasten derjenigen sparen, die sowieso schon wenig haben, sondern muss vor allem hohe Einkommen und Vermögen stärker belasten", forderte Ulrike Mascher.

Für den 1. Oktober 2010 kündigte Ulrike Mascher den Start der großen VdK-Protestaktion "Stoppt den Sozialabbau" an. Die Aktion richtet sich gegen das sozial unausgewogene Sparpaket der Bundesregierung, gegen Teile der Gesundheitsreform sowie gegen Bestrebungen, die Rentengarantie abzuschaffen. cm
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gisela Maubach schrieb am 30.08.2010, 15:51

Krankheit oder andere "Gebrechen"

Ergänzend zu dem Beitrag möchte ich noch auf Artikel 28 der UN-Konvention hinweisen - nämlich auf den angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz.
Gerade erlebe ich im Bekanntenkreis, auf welche Weise der angemessene Lebensstandard für einen Mann mit Behinderung sichergestellt werden soll:
Der 50-Jährige, der mittlerweile voll erwerbsgemindert ist (mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf), war in jungen Jahren mal verheiratet.
Der Sozialleistungsträger will nun einen Unterhaltsanspruch bei der Ex-Frau (berufstätige Mutter von drei Kindern) geltend machen und auf sich überleiten und beruft sich gegenüber der früheren Ehefrau dabei u.a. auf § 1572 BGB. Danach kann ein geschiedener Ehegatte Unterhalt verlangen, soweit von ihm "wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann" . . . .


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