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kobinet-nachrichten 31.08.2010 - 11:46
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NS-Massenmorde an Menschen mit Behinderungen niemals vergessen

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Berlin (kobinet) Am 3. September, 14.00 Uhr, findet in der Berliner Philharmonie eine Gedenkveranstaltung für die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation statt. Hubert Hüppe und die Zeitzeugin Dorothea Buck sprechen zum Thema „Die Geschichte überleben und die Psychiatrie verändern“. Anlässlich des Jahrestages des sogenannten „Euthanasie-Erlasses“ vom 1. September 1939, erklärte heute der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe: „Menschen mit Behinderungen wurden in großer Zahl Opfer des verbrecherischen Nazi-Regimes.“

Sie wurden systematisch erfasst, zwangssterilisiert, für medizinische Versuche missbraucht und ermordet. „Beim Gedenken an die Opfer des Nazi-Regimes darf diese Opfergruppe nicht vergessen werden“, mahnte Hüppe. Es dürfe in Deutschland nicht wieder zwischen angeblich „lebensunwertem“ und „lebenswertem“ Leben unterschieden werden. Diese Mahnung gelte gerade angesichts neu aufkommenden eugenischen Gedankengutes.

Der „Euthanasie-Erlass“, den Hitler auf den 1.9.1939 rückdatiert hatte, um den Krieg nach innen und außen zeitgleich beginnen zu lassen, setzte die Tötungsmaschinerie für die als „lebensunwert“ deklarierten kranken und behinderten Menschen in Gang. Schon der Begriff „Euthanasie“ war eine Verhöhnung der Opfer. So handelte es sich nicht – wie der Begriff aus dem Griechischen übersetzt – um einen schönen oder leichten Tod, sondern um brutalen und unglaublich grausamen Mord.

Das Vernichtungsprogramm wurde nach dem Krieg unter dem Namen „Aktion T4“ bekannt. Die Bezeichnung stammt von einer Villa in der Tiergartenstraße 4 in Berlin, von der aus der Massenmord geplant und zentral organisiert wurde. Die Villa sowie die später errichteten Bürobaracken standen bis zur Zerstörung durch Bomben an dieser Stelle. Heute befindet sich dort an der Bushaltestelle vor dem Haupteingang der Berliner Philharmonie eine Gedenktafel, die in den Boden eingelassen wurde und kaum wahrgenommen wird. Hüppe forderte erneut, dort oder an einer anderen zentralen Stelle Berlins eine würdige Erinnerungs- und Dokumentationsstätte für die Opfer zu schaffen.

Die „planmäßige Erfassung“ der Patienten aller Heil- und Pflegeanstalten begann am 9. 0ktober 1939. Etwa 30 ärztliche Begutachter werteten Fragebögen aus, das bedeutete, sie entschieden über Leben oder Tod. Wenige Wochen später erhielten die betreffenden Anstalten Listen mit den Namen der Menschen, die abtransportiert werden sollten. Es gab sechs Tötungsanstalten auf dem Gebiet des „Deutschen Reiches“. Die Menschen wurden aus den Einrichtungen nicht direkt dorthin gefahren, sondern es gab Umwege über sogenannte Zwischenstationen. Durch diese Taktik sollten vor allem Spuren verwischt werden.

Das Ziel dieser Menschentransporte war den meisten Direktoren der Heil- und Pflegeanstalten bekannt, wurde aber vor den Angehörigen prinzipiell geheim gehalten. Viele Patienten wurden für medizinische Menschenversuche missbraucht.

Die offizielle „T4-Aktion“ dauerte bis August 1941. Es kam dann zu einem sogenannten Stopp. Der Tod durch systematisches Verhungern wurde dann als eine Möglichkeit angewendet, um weniger Aufsehen und Unruhe in der Bevölkerung zu erregen. Diese Methode wurde bis zum Kriegsende praktiziert. Gegenüber den Angehörigen wurde in der Regel Herzversagen als Todesursache angegeben. sch
 

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