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09.09.2010 - 16:16

Gemeinsamer Unterricht: Rückschritt in Nordhessen.

Berlin (kobinet) Der Kreistag Werra-Meißner in Nordhessen hat beschlossen, eine eigene Sprachheilklasse für Kinder mit Sprachbeeinträchtigungen einzurichten. "Die Einrichtung einer eigenen Schulklasse innerhalb einer Grundschule in Eschwege widerspricht den Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention", monierte heute der Bundestagsabgeordnete Markus Kurth. Hiernach haben Kinder mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf einen gemeinsamen Unterricht im Regelschulsystem.

"Es ist unbestritten, dass der gemeinsame Unterricht bei entsprechender Förderung für alle Kinder von Vorteil ist. Es kann sicherlich sinnvoll sein, je nach Beeinträchtigung einige Stunden in der Woche Einzel- oder Gruppenunterricht durchzuführen. Eine eigene Sprachheilklasse ist allerdings das Gegenteil von Inklusion", betonte der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Kurth wies auf die besondere Verantwortung des staatlichen Schulamtes in Bebra hin: "Es ist schlichtweg Erpressung, wenn das Schulamt den Kreistag unter Androhung der Streichung zweier Lehrstellen zu dieser Entscheidung drängt."

Das hessische Kultusministerium sei aufgefordert, dieser Praxis des Schulamtes in Bebra nachzugehen. Auch die Bundesregierung müsse erkennen, dass sie an dieser Stelle mit den Bundesländern zusammen arbeiten muss. Inklusiver Unterricht sei eine Aufgabe, die nur gemeinsam angegangen werden kann. sch
 

 
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