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kobinet-nachrichten 10.09.2010 - 10:38
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Monitoring-Stelle fordert Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung

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Berlin (kobinet) Auch im Schuljahr 2010/2011 ist in Deutschland der Zugang zur allgemeinen Schule für behinderte Kinder nicht selbstverständlich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat daher heute in einer Stellungnahme auf die Verpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verwiesen.

"Es darf nicht sein, dass Betroffene gegen ihren Willen vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen bleiben", betonte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention und erinnert: "Behinderte Mädchen und Jungen haben einen menschenrechtlichen Anspruch auf ein sinnvolles Bildungsangebot im allgemeinen Bildungssystem". Das Recht auf inklusive Bildung müsse in den Bundesländern deshalb stärker beachtet werden.

Diesen Standpunkt vertritt die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die im Mai 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet wurde, in einer Stellungnahme zum Recht auf inklusive Bildung und dessen Bedeutung für die behördliche und gerichtliche Praxis.

In der Stellungnahme wird u.a. der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (7 B 2763/09) vom 12.11.2009 bemängelt: "Dem Gericht sei es nicht gelungen, die Behindertenrechtskonvention in allen Teilen richtig darzustellen und ihre Stellung und Bedeutung innerhalb der deutschen Rechtsordnung angemessen zu würdigen", schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Presseaussendung.

"Es ist ein strukturelles Problem, dass Behörden und Gerichte noch zu wenig über die Stellung und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention wissen", erklärte Aichele abschließend. lad
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Selda Gültekin schrieb am 10.09.2010, 12:00

Inklusive Bildung? - Was ist das?

Es ist nicht nur schlimm, dass einige Schulen meinen, Inklusion und Integration seien nur Wortspielereien. Viel schlimmer finde ich, dass die Schulen ihre Chancen mangels fehlender Aufklärung nicht erkennen können. Villeicht sollte der eine oder andere sich in die UN Konvention einarbeiten und vielleicht versteht man dann ja, wovon hier eigentlich die Rede ist.

Einen Dank an alle Schulen, die sich durchaus auf den richtigen Weg gemacht haben und Kinder mit Behinderung eine faire Chance auf ein selbstbestimmtes Leben geben.


Corina Zolle schrieb am 10.09.2010, 10:57

es freut mich sehr...

... dass das Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme zu diesem wichtigen Thema abgibt. Ich hoffe sehr, dass es auch bald eine Stellungnahme zum Art. 19 der Behindertenrechtskonvention kommen wird, denn zurzeit werden immer noch viele Menschen mit Behinderung aus Kostengründen dazu gezwungen in Alten- unter Pflegeheimen zu leben, obwohl sie das gar nicht möchten.

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