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Leserbriefe

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Zu "Wegfall des Zivildienstes ist möglich", 21.08.2010 - 20:07 (zum Artikel).

dietmar Hodann schrieb am 20.08.2010, 19:21

Frauen und Männer sollen ein einjähriges soziales

Zum Kriegsdienst bzw. Wehrdienst mussten Männer eingezogen werden.
Frauen hingegen konnten f r e i w i l l i g zur Bundeswehr und nur in den Sanitätsbereich,
nicht an die Front.
Das ist von der Politik sexistisch.
Bei Abschaffung des Wehrdienstes, wäre ein freiwilliges soziales Jahr sowohl für Männer
als auch für Frauen verpflichtend.
Dies ist gut für die Gleichstellung zwischen Mann und Frau.

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 20.08.2010, 12:02

Individueller Mix wäre die Lösung

Auf Freiwilligkeit und mit "echtem Ehrenamt" ist keine Dauerunterstützung, schon gar nicht bei intensivem Unterstützungsbedarf, realisierbar. Freiwilligennetze sind für Sonderfälle und Ausnahmesituationen sinnvoll. Bei Dauerbedarf werden sie "verheizt" und brechen zusammen.

Grundvoraussetzung ist natürlich ein einkommen- und vermögenunabhängiges bedarfsdeckendes 'Persönliches Budget'.

Ich halte einen Mix aus regulären (arbeitsrechtlich, sozialversicherungspflichtig) und informellen Unterstützungsdiensten für die sinnvollste und leistbarste Lösung.

Das Aufteilungsverhältnis zwischen Informell und regulär muss im Rahmen der Zielvereinbarung einer Assistenzkonferenz individuell wählbar sein (und auch jederzeit veränderbar/anpassbar sein), weil jeder Unterstützungsbedürftige unterschiedliche Helfer-Netze realisieren kann und auch weil überall regional unterschiedliche Abdeckung durch professionelle Anbieter oder persönliche AssistentInnen gegeben ist.

Hier einige Ideen zum informellen Bereich: daheim-statt-heim.at/nextstep.php als Wunschvorstellung, bezogen auf die Österreichische Situation.
Es geht dabei um das "Quasi-Ehrenamt", also Nachbarschafts- und Freundeshilfe sowie Hilfe durch Familie, Verwandte und Nahestehende. Die Vergütung ist dabei eine Aufwandsentschädigung, die als Transferleistung durch großzügige Freigrenzen von allen Ababenpflichten befreit ist.

Zivildienstleistende stehen/standen in Österreich gar nicht als Unterstützung für behinderte Menschen im Privatbereich oder in Familien zur Verfügung, sondern nur in Aussonderungseinrichtungen.

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