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kobinet-nachrichten
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Gisela Maubach schrieb am 21.08.2010, 16:18
Politiker wollen wiedergewählt werden - und daher "verbessert" man Statistiken mit immer weiteren Gesetzen, bis niemand mehr den Überblick hat.
Ein paar Beispiele hatte ich bereits hier beschrieben:
www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,22507/ticket,g_a_s_t
Der letzte Teil wurde versehentlich doppelt abgeschickt . . .
. . . was vielleicht von der Redaktion noch korrigiert werden kann?
Gisela Maubach schrieb am 21.08.2010, 15:58
Nachdem Steuerhinterzieher befürchten mussten, auf einer CD mit Kontodaten der Schweizer Bank Credit Suisse entdeckt zu werden, wurden plötzlich über 21.000 Selbstanzeigen erstattet – und zwar meldeten sich laut ZDF-Frontal21 allein in Baden-Württemberg mehr als 6.000 Steuersünder, die über eine Milliarde (1.000.000.000 !!!) Euro bei der Credit Suisse versteckt hatten.
Während der Betrug von Großkapitalisten wegen (bewusst!) fehlender Steuerfahndung kaum aufgedeckt wird, können sich Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II oder XII von vornherein auf kein Bankgeheimnis berufen (hier ist die Prüfung der Kontoauszüge die Regel), weil bei diesem Personenkreis pauschal von Missbrauch ausgegangen wird.
Die Hilfsorganisation World Vision hat gerade eine Studie veröffentlicht, wonach sich „zwischen 27 und 55 Prozent der Kinder zwischen sechs und elf Jahren vor einem Jobverlust der Eltern“ fürchten – und zwar „je besser die Eltern gestellt sind, desto geringer die Angst“.
Pro Familia hat aktuell über die Presse mitteilen lassen, dass von jungen Frauen immer häufiger „unsichere Zukunftsperspektiven und soziale Not“ als Grund für einen Schwangerschaftskonflikt angegeben wird.
Und anstatt diese Not zu bekämpfen, werden von den zuständigen Politikern die betroffenen Menschen bekämpft – allen voran von einer immer lächelnden Arbeitsministerin, die nun das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ mit einer Chipkarte für Kinder erfüllen möchte.
Dies dürfte kaum mit folgender anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 vereinbar sein: „Das Grundgesetz überläßt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern (...), die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebensmöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen.“
Außerdem dürfte eine Chipkarte auch zu enormen Folgeproblemen führen, weil die Höhe des SGB-II-Regelbedarfs – also incl. einem fiktiven Betrag für die Chipkarte - auch die Grundlage für Wohngeld- oder Kinderzuschlagberechnungen darstellt . . . und da blickt jetzt schon niemand mehr wirklich durch . . .
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