Gisela Maubach schrieb am 27.08.2010, 14:33
Wie soll eine realistische Datenerfassung funktionieren, wenn die stummen Schreie derjenigen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu vertreten, von niemandem gehört werden wollen?
Von den eigenen Interessenvertretungen werden diese Menschen ausgegrenzt, weil sie ganz offensichtlich ZU (!) behindert sind, um auf die üblichen Tagesordnungen bei den Vorschlägen zur Umsetzung der UN-Konvention zu kommen. Ich habe hier beispielsweise noch nie etwas darüber gelesen, an welche Form von Selbstbestimmung man für diejenigen Menschen denkt, die aufgrund des Ausmaßes ihrer Behinderung bisher keine Alternative zum Heilpädagogischen Bereich einer WfbM haben.
Im Behindertenbereich findet Diskriminierung dort ihr größtes Ausmaß, wo pflegende Angehörige regelmäßig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen und dann noch zusätzlich einer nie enden wollenden Behördenwillkür ausgesetzt sind.
Wenn ein "erheblicher" Betreuungsbedarf per Gesetz pauschal durch "niedrigschwellige" Betreuungsangebote gedeckt werden soll, ist dieses Gesetz als solches schon eine Diskriminierung, weil diese Leistung von "höherschwellig" behinderten Menschen gar nicht in Anspruch genommen werden kann.
Aber selbst diejenigen Gesetze, die auf den ersten Blick hilfreich klingen, haben deshalb kaum einen Wert, weil sie ohnehin nur selten eingehalten werden. Laut § 14 SGB IX müsste eigentlich über einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe innerhalb von drei Wochen entschieden sein, aber es ist allgemein bekannt, dass die Einhaltung dieser Vorschrift eher die Ausnahme ist. Und wenn ein Kostenträger für die beantragte Leistung nicht zuständig ist, müsste der Antrag eigentlich "unverzüglich" an den zuständigen Träger weitergeleitet werden, aber dass auch dieses Gesetz in aller Regel nicht eingehalten wird, weiß jeder Betroffene, der wegen Nicht-Zuständigkeit woanders hingeschickt wird.
Wenn der Gesetzgeber für ein derartiges Chaos die Steilvorlage liefert, dann kann kaum erwartet werden, dass man mit der jetzt geplanten Datenerhebung die "höherschwelligen" Diskriminierungen ausreichend erfasst. Hier kann von den Betroffenen aufgrund ihrer Belastungen keine Mitwirkung erwartet werden, und auch engagierte (ehrenamtlich arbeitende) Beratungsstellen sind bereits mit der Hilfe für die Betroffenen bis an die Grenzen ihrer Kapazitäten ausgelastet.
Gerade heute meldet sich hier eine Familie, deren (schwerstmehrfach-)behindertes Kind im Frühjahr gestorben ist. Der LVR fordert nun das Blindengeld für denjenigen Monat zurück, in dem das Kind (am Ende des Monats!) verstorben ist - und das ist nur ein Problem unter mehreren während der schmerzhaften Trauerphase.
Eine einheitliche Datenerhebung lässt befürchten, dass diejenigen Diskriminierungen, bei denen die Betroffenen keine Kraft zur Gegenwehr aufbringen können, gar nicht erfasst werden . . . und was nicht amtlich erfasst wird, muss man dann weder bei Regierungsvertretern noch bei Interessenverbänden zur Kenntnis nehmen . . .