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Leserbriefe

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Zu "Mehrheit für Regelschulbesuch behinderter Kinder", 30.08.2010 - 11:02 (zum Artikel).

Nicole Streibel schrieb am 02.09.2010, 17:39

Recht?

Hallo liebe Gisela Maubach,

es stimmt mich traurig, dass man den gemeinsamen Unterricht nur als Recht einführen sollte.Noch trauriger finde ich das Argument: dass das Scheitern auf dem Rücken der Eltern lastet. Ich glaube zu erahnen, was mit "Last" gemeint ist.Die ständigen Argumentationen anderen gegenüber, der Kampf mit Behörden, die Rechtfertigungsgespräche,obwohl man sich nicht rechtfertigen will oder das Gefühl hat, "Warum sich eigentlich rechtfertigen?".Allein dieser tägliche Kampf ist schlimm genug.Wissen Sie, was mich jedoch noch trauriger macht? Das sind die Kinder, die dieses Scheitern empfinden.Das sind die Kinder, die aussortiert werden, die an Förderschulen überwiesen werden, weil Lehrer sich das Recht heraus nehmen eben auf das " Recht des gemeinsamen Unterrichts" zu bestehen.Es sind die Kinder, die dann freiwillig und gerne an eine Förderschule kommen, weil sie hier das Gefühl haben, nicht mehr gemobbt zu werden, weil sie sich endlich gesehen fühlen, weil sie nicht mehr mit der Norm verglichen werden und darunter leiden. Es ist ihr Kampf- täglich. Nein, ich bin nicht für Förderschulen. Ich beschreibe nur das Gefühl von Kindern, die mir begegnet sind. Und das betrifft nicht nur Kinder mit Behinderung. Es betrifft all die Kinder, die Medikamente nehmen müssen, um in ein Schulsystem zu passen, es betrifft all die Kinder die trotz großer Mühe wieder eine 5 schreiben, all die Kinder, die jeden Tag mit Bauchschmerzen in die Schule gehen. Und es bleibt eine Frage: "Wie sollte eine Schule aussehen, in der das nicht passiert?". In der nicht nach Recht oder Pflicht des gemeinsamen Unterrichts gefragt wird, sondern in der gesagt wird: Jeder hat das Recht, das zu bekommen, was er braucht.

Gisela Maubach schrieb am 01.09.2010, 23:20

Chance und Pflicht widersprechen sich

Langjährige Erfahrungen haben mich gelehrt, dass bei schwerstbehinderten Kindern, wie ich sie beschrieben habe, eine Integration nur dann funktioniert, wenn alle Beteiligten dazu bereit sind.
Gegen meinen Sohn hatte es bereits im Kindergarten eine Elterninitiative gegeben, und seine erste Schule hat mir auch ganz schnell eine Heimeinweisung empfohlen – ebenso wie die erste Werkstatt, die ihn nach Ende seiner Schulzeit gar nicht erst aufnehmen wollte. Nach einem Gruppenwechsel in einer anderen Werkstatt hat er nun wohl das große Los gezogen, weil man ihm endlich mal das Gefühl gibt, ehrlich willkommen zu sein.

Mir sind mehrere Kinder mit ähnlichen Problemen bekannt, für die die Formulierung „Gemeinsamer Unterricht“ schon deshalb unzutreffend wäre, weil Unterricht als solcher gar nicht gemeinsam stattfinden kann.
Kinder mit extrem herausforderndem Verhalten (z.B. bei Aggressionen oder häufigem Schreien) stoßen erfahrungsgemäß häufig auf Ablehnung, denn Sympathie kann man nun mal nicht gesetzlich vorschreiben. Wie Gabi bereits erwähnt hat, darf es gegen den Elternwillen keinen Zwang zur Regelschule geben, denn je schwerer ein Kind behindert ist, desto größer ist das Risiko, dass dieses Kind die Schule wieder verlassen muss. Und wenn es dann keine Alternative mehr gibt, geht es diesem Kind – und auch seinen Eltern – schlechter als zuvor.
Absehbar ist außerdem, dass diese Eltern dann ebenso allein dastehen wie in allen anderen Teilbereichen des Lebens, in denen ihre Benachteiligung bisher schon ignoriert wird.
Sparpaket, demographische Entwicklung und die heutigen Pressemeldungen, wonach der Deutsche Philologenverband zu Beginn des neuen Schuljahres vom größten Lehrermangel aller Zeiten spricht, tragen auch nicht gerade dazu bei, die vorhandenen Ängste abzubauen.
Man kann die Regelschule nicht zwangsweise bei jeder Form von Behinderung zur Pflicht machen, denn damit würde man das Risiko des Scheiterns und die Folgen auf die Eltern abwälzen, und daher kann es nur ein Recht auf den gemeinsamen Unterricht geben . . . aber keine Pflicht!

Karin Kestner schrieb am 01.09.2010, 07:45

So soll es nicht sein...

Gemeinsamer Unterricht bedeutet nicht automatisch, dass 30 Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen in eine Klasse gestopft werden. Es sollte - und ich denke es wird - auch für Kinder mit Behinderung wie Gisela sie schreibt, Räume in der "Schule für Alle" geben. Gemeinsam in eine Schule gehen - ohne Einbußen für den Einzelnen. Auch hier muss bei Kindern, wie Gisela sie beschreibt, eine 1 zu 1 oder 1 :2 Betreuung in Räumen vorhanden sein. Zumindest die Pausen, die gemeinsamen Mittagessen etc - vielleicht auch AGs sofern es möglich ist, müssen zusammen verbracht werden. Aber doch bitte nicht verstecken, weil andere gestört werden.

Eine Mutter, die für ihr Kind einen Schulwechsel plant, weil sie sich für ihr Kind gestört fühlt, wird nur Schulen finden, die sie privat bezahlen muss. (die gibt es und wird es weitergeben)

Zusammen - für Alle - da gibt es keine Ausnahmen. Es müssen aber die notwendigen Bedingungen geschaffen werden!

Wir müssen alle zusammen dafür arbeiten und kämpfen.
Liebe Gisela - gib allen eine Chance, bitte. Ich glaube, es bedarf einer großen Anstrengung, aber es ist zu schaffen.

Lieben Gruß Karin

Gisela Maubach schrieb am 01.09.2010, 01:18

Fehlende Wahlfreiheit erzeugt Druck

Als Mutter eines schwerstbehinderten Sohnes, der nicht die geringste Chance im gemeinsamen Unterricht gehabt hätte, erstaunt es mich immer wieder, wenn diesbezügliche Sorgen von Eltern nicht ernstgenommen werden.
Das Wort "kann" suggeriert Alternativen, aber wenn der gemeinsame Unterricht zur Pflicht würde, wird daraus tatsächlich "Du musst" - was mit einer weiteren Zunahme von Fremdbestimmung verbunden wäre.

Es ist unbestritten, dass jedes Kind das Recht auf gemeinsamen Unterricht haben sollte, aber eine Pflicht würde automatisch zur Ausgrenzung derjenigen Kinder führen, die z.B. durch nicht beeinflussbares ständiges Schreien oder außergewöhnlich unruhige und herausfordernde Verhaltensweisen jede Form von Unterricht für die anderen Kinder unmöglich machen würden.
Es ist illusorisch zu glauben, dass alle Schulen durch verpflichtenden gemeinsamen Unterricht dieses "Problem lösen" könnten, denn in manchen Fällen müsste man da Wunder vollbringen, und wenn das Wunder ausbleibt und doch keine "Kräfte über alle Grenzen hinauswachsen", ist der Ausschluss des Kindes aus der Schule vorprogrammiert.

Wenn hier erwähnt wird, dass man diesen Kindern "neue Kraft, neues Leben und neue Entwicklungsmöglichkeiten" geben kann, indem man sie endlich menschenwürdig behandelt, hieße das ja im Umkehrschluss, dass diese Kinder bisher - also vor der Einschulung - keine menschenwürdige Behandlung erfahren hätten!?
Wenn der gemeinsame Unterricht zur Pflicht würde, wäre es kaum zu vermeiden, dass einige schwerstbehinderte Kinder ausgeschlossen werden, und dann hätten wir im Behindertenbereich wieder mal die gleiche Selektion wie im wirklich wahren Leben: Die Schwächsten fallen durch's Sicherheitsnetz . . .

Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und der Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt (Art. 3 UN-Konvention) kann nicht durch den Zwang zur Gemeinsamkeit in der Regelschule realisiert werden.
Zu dieser Achtung gehört zunächst mal, dass schwerste Formen von Behinderung wahrgenommen und von den zuständigen Gremien thematisiert werden, um weitere Benachteiligungen zu vermeiden!!!


Franz Josef Neffe schrieb am 31.08.2010, 21:25

Schule sollte endlich nicht mehr das Gegenteil von

Als Ich-kann-Schule-Lehrer akzeptiere ich nicht, dass Kinder deswegen in eine andere Schule müssen, weil sie in der Schule, die sich Schule nennt, stören würden. Genau dieses Problem zu lösen ist Schule doch da. Die Arbeitsblätter fürs 1 x 7 austeilen und einsammeln, das kann der Opa zu Hause auch.
In der Du-musst-Schule wird der Lehrplan am Menschen vollzogen; der erlebt sich dabei Tag für Tag als Versuchsobjekt. Das muss die noch gesunden Lebenskräfte zur Rebellion herausfordern. Man wächst nicht dadurch, dass man sich jeden Tag in Schablonen einfügt und vorgegebenen Zwängen unterwirft: man schrumpft. Bevor der Schrumpfversuch tödlich wird, wehrt sich das Leben naturgemäß dagegen. Und was macht die Du-musst-Schule dann? Mehr Druck.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer achte ich die Kräfte, denen die Du-musst-Schule ständig vor Augen hält, wie schwach und defekt und abnorm sie in ihren Augen sind. In meinen Augen sind sie beachtenswert, voll feiner Intellitgenz und Kraft, die es nicht weiter zu verhöhnen sondern zu STÄRKEN gilt. Interessanterweise wachsen diese Kräfte oft geradezu sprung hast über alle Grenzen hinaus, die man für sie gezogen hat, wenn ich sie nur endlichg menschenwürdig behandle und herausfordere.
Damit gebe ich nicht nur den Talenten der sog. Behinderten neuen Sinn, neue Kraft, neues Leben und neue Entwicklungsmöglichkeiten sondern auch denen der sog. Nichtbehinderten.
Statt tote Vorschrifte an lebendigen Menschen durchzuführen sollten wir endlich lernen, souverän mit ihren und unseren Kräften umzugehen. In der Ich-kann-Schule ist das ganz selbstverständlich. Da wird das Leben nicht mit Theorie plattgewalzt sondern genossen.
Statt nur immer das Müssen zu perfektionieren sollten wir das KÖNNEN entdecken und entwickeln, damit wir uns vom Super-Müsser zum Könner entwickeln. Guten ErfolgQ!
Franz Josef Neffe

Gabi H. schrieb am 31.08.2010, 20:38

nicht jedes Kind kann in eine dt. Regelschule

Ich möchte mich Gisela anschliessen und freue mich, dass sich auch Menschen zu Wort melden, die sich keine 100%ige Regelbeschulung vorstellen können. Es gibt nun einmal Kinder, die besondere Bedürfnisse haben. Diese würden im Regelschulalltag untergehen und ggf. andere Kinder stören. Es sollte nicht am Ende so sein, dass Eltern versuchen ihre Kinder die Schule wechseln zu lassen, weil sie befürchten, ihr Kind würde von einem behinderten Kind im Lernen gestört. Das ist alles schon vorgekommen. Dann hätten wir genau das Gegenteil erreicht. Keine Inklusion und Abbau von Vorurteilen sondern noch mehr Skepsis und Berührungsängste.

Klar ist, Kinder, die in der Lage sind einen Regelschulalltag zu meistern sollen diese auch besuchen dürfen! Dazu braucht unser Schulsystem Anpassungen - das ist unbestritten. Aber ebenso unbestritten sollte es sein, dass die die in Regelschulen nicht zurecht kommen würden auch nicht gegen den Willen der Eltern gezwungen werden dürfen!

Gisela Maubach schrieb am 31.08.2010, 13:00

Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit . . .

. . . von Menschen mit Behinderungen gehört zu den Grundsätzen der UN-Konvention.

Bei Formulierungen wie "barrierefrei" oder "behindertengerecht" denkt man spontan an bauliche Maßnahmen, mit denen man vorhandene Barrieren abbauen kann. Welche "Barrieren" beispielsweise gehörlose Schüler haben können, um am gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können, erfahren wir hier auch.

Im Beitrag zur Umfrage der Bertelsmann-Stiftung ist von einer "Verpflichtung" zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen die Rede.
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob dann auch grundsätzlich alle (!) Kinder verpflichtet werden sollen, am gemeinsamen Unterricht teilzunehmen oder ob eine Wahlfreiheit vorgesehen ist.
Mir sind Eltern bekannt, die sich für ihr eigenes Kind den Besuch einer Regelschule nicht vorstellen können - wobei es sich um Kinder mit extremen Verhaltensauffälligkeiten handelt, die aufgrund ihres Bewegungsdranges, schrillem Schreien, Fremd- und Autoaggressionen oder dem sonstigen Ausmaß ihrer Behinderung sogar in den Förderschulen kaum am Unterricht teilnehmen.
Es gibt Kinder, die an Klassenfahrten von Förderschulen nicht teilnehmen dürfen, weil sie dafür zu (!) behindert sind.
Wie kann man diesen Eltern ihre Sorgen nehmen, wenn sie an einen verpflichtenden gemeinsamen Unterricht denken?

Gleichzeitig würde mich interessieren, wie die Umfrage der Bertelsmann-Stiftung ausgestaltet war - z.B. ob für die Befragten die große Vielfalt von Behinderungen erkennbar war.

Karin Kestner schrieb am 31.08.2010, 09:08

Die sind ja schlau!

Vielen Dank für die Einschätzung, doch die sind ja schlau. Sie sagen ja nicht, dass die Eltern ein CI setzen lassen müssen. Die sagen nur, nach einer solchen Voruntersuchung, stünde fest, ob ein CI in Frage käme. Wenn Eltern dies dann nicht setzen lassen würden, wäre es zwar ihre Sache, aber die Sozialbehörde aus dem (finanziellen) Schneider.
Allein die Untersuchung wäre schon mit einer Narkose verbunden. Die Eltern wollen dies nicht. Das Kind darf gehörlos bleiben. Ich denke, die Nötigung findet hier schon mit der Forderung nach der Untersuchung statt!

Mal abgesehen davon, hat natürlich eine Sozialbehörde nicht das Recht solche Untersuchungen zu verlangen (das Kind ist anerkanntermassen gehörlos) aber das Gesundheitsamt und das SA spielen sich die Bälle zu. Das Gesundheitsamt fordert diese Untersuchung - das SA gibt die Forderung weiter.

Das Schualamt weist zu einer Regelschule. Das SA setzt sich darüberhinweg und gibt seine Meinung wieder (sprechen lernen, damit später nicht abhängig von Dolmetschern - ist natürlich auch Unsinn, denn sprechen können bedeutet noch lange nicht hören (verstehen können!) und blockiert die Schulteilnahme mit Dolmetscher. Das Kind hat aber auch keinen Platz in der Förderschule, da das Schulamt keinen pädagogischen Förderbedarf sieht, nur den Bedarf an einer anderen Sprache - sprich Dolmetscher - sprich Gebärdensprache.

Ich kämpfe natürlich mit der Mutter - doch sehe ich hier langsam in Deutschland kein Licht mehr am Horizont.
Wenn es allen Eltern demnächst so ergeht, kann ich die 300 Stundenwoche für mich für Widersprüche etc einführen.
Lieben Dank
Karin Kestner


K. Stein schrieb am 31.08.2010, 08:18

Laufen lernen müssen, um Rollstuhlbezahlung zu 'sp

Bei Menschen, von denen ausgegangen werden kann, dass diese nie zum (herkömmlichen) Laufen kommen (werden / können), ohne selber davon Schaden zu nehmen, wird offenbar dieselbe, brachiale Methode angewandt: Laufen lernen müssen (das kann durchaus als rechtlicher Umstand der Nötigung betrachtet werden), um 'vom Rollstuhl wegzukommen' oder 'erst gar nicht in den Rollstuhl reinzukommen'. Menschen, die von diesem, ihnen aufgedrückten Zwang wegkommen oder erst gar nicht dahin kommen wollen, wird Faulheit unterstellt. Dabei sollen nur Ausgaben für orthopädische Hilfsmittel gar nicht erst entstehen. Das ist das perfide an der ganzen Sache.

Zwang zum Tragen des CI kann, meiner Meinung nach, als eine, ich will es so bezeichnen, obwohl es be Weitem nicht als dasselbe betrachtet werden kann, Art der Vergewaltigung, und zwar rein auf die Behinderung bezogen, werden. Denn die Betroffenen; hier: die Kinder und Jugendlichen an den entsprechenden Spezialschulen fürs Hören werden zwangsweise mit orthopädischen Hilfsmitteln 'versorgt'. Wobei noch die Prüfung aussteht, ob ein CI tatsächlich ein orthopädisches Hilfsmittel sein kann, wenn damit behinderte Kinder und Jugendliche zwangsweise damit 'versorgt' werden, denn ein körperlicher Eingriff ist vonnöten, wenn das CI dem Kinde oder dem Jugendlichen eingesetzt wird. Und das wiederum könnte eben den (Straf?)tatbestand der Nötigung, verbunden mit der Anwendung von körperlicher Gewalt ausmachen.
S. Stein.

Karin Kestner schrieb am 30.08.2010, 13:34

Zwangseinweisungen in Förderschulen

Die Realität in Deutschland sieht so aus:

Kindern (gehörlosen) wird zwar das Recht auf Regelschule von einem Schualmt zugesprochen. Alle finden das auch gut, die Eltern sind glücklich und dann kommt das Sozailamt und verweigert mit fadenscheinigen Argumenten (wie: das Kind soll in der Gehörlosenschule sprechen lernen, sonst ist es ja ein Leben lang auf Dolmetscher angewiesen) die Übernahme der Dolmetscherkosten. Nicht genug, den Eltern wird fehlende Mitarbeit unterstellt, weil sie keine CI-Voruntersuchung machen lassen wollen.

In Deutschland wird das Recht gebeugt!
Karin Kestner
karin@kestner.de

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