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Leserbriefe.

Zu "Schweizer gewinnen Bahnvergleich", 30.08.2010 - 21:26 (zum Artikel).

Wir retten Robert! schrieb am 03.09.2010, 15:20

zum Hinweis der Deutschen Bahn

Es ist sicher ein Fortschritt, wenn unterdessen die elektronische Anmeldung möglich ist.

ABER: Das ergibt natürlich erst dann einen Sinn, wenn damit eine problemlose Buchung möglich ist. In Dresden zum Beispiel ist ein großer Anteil der Fernzüge, speziell IC/EC, überhaupt nicht für Rollstuhlfahrer nutzbar. Diese Information ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Das würde dann dazu führen, dass man vielleicht mehrere Tage immer wieder E-Mails schickt, um eine Fahrt anzumelden, die dann aufgrund der geschilderten Situation abgelehnt wird. Am Telefon bekommt man diese Information sofort und kann/muss dementsprechend auch gleich umplanen.

P. Patzig schrieb am 02.09.2010, 22:18

@Deutsche Bahn

Kritisiert war die Telefon-Abzocke bei der Mobilitätsservicezentrale der DB. Kontaktmöglichkeiten über Web und Mail waren nicht gefragt bei diesem Test.

Franz Schmahl schrieb am 01.09.2010, 19:37

Hinweis der Deutschen Bahn

Ellen Engel mailte heute an kobinet, dass der Mobilitätsservice sowohl über die Homepage der DB unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice.shtml
als auch per E-Mail an msz@deutschebahn.com angemeldet werden kann.

Wir retten Robert! schrieb am 31.08.2010, 16:10

Die DB möchte dies auch nicht ändern

Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr schreibt in Kapitel V, Artikel 19 vor:

"Buchungen und Fahrkarten werden für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis angeboten."

Da die Anmeldung der Mobilitätshilfe für Rollstuhlfahrer verpflichtend ist, kommt der teure Anruf bei der 01805-Nummer einem Aufpreis zum Fahrpreis gleich und verstößt somit gegen die Europäische Gesetzgebung. Ob die DB das "möchte" oder nicht, spielt dabei keine Rolle!

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